Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 22.03.2007 - 3 UF 54/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1671 Abs 2 Nr 2 BGB
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach Trennung bei Fehlen eines Mindestmaßes an Übereinstimmung zwischen den Eltern - IWW
- Judicialis
BGB § 1671
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1671
Anforderungen an gemeinsame Ausübung des elterlichen Sorgerechts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Beleidigungen und Verunglimpfungen im Sorgerechtsverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung der alleinigen Sorge auf einen Elternteil unter Berücksichtigung des Kindeswohls; Voraussetzungen für die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung; Rangverhältnis zwischen gemeinsamer Sorge und alleiniger ...
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Zu scharfe Töne im Sorgerechtsverfahren
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Streit der Eltern eskaliert - Gericht beendet das gemeinsame Sorgerecht für die Tochter
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Elterliche Sorge - Übertragung der Alleinsorge auf einen Elternteil
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 31.01.2007 - 402 F 2115/05
- OLG Frankfurt, 22.03.2007 - 3 UF 54/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 306
- FamRZ 2008, 633 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 28.11.2006 - 3 UF 238/06
Elterliche Sorge: Übertragung des Sorgerechts bei Umzug des betreuenden …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2007 - 3 UF 54/07
Es kann nicht vermutet werden, dass die gemeinsame Sorge nach der Trennung der Eltern im Zweifel für das Kind die beste Form der Wahrnehmung elterlicher Verantwortung ist (vgl. auch ständige Rechtsprechung des Senats; u. a. Beschluss vom 10.01.2005, 3 UF 194/04, Beschluss vom 20.04.2004, 3 UF 72/04; Beschluss vom 28.11.2006, 3 UF 238/06). - BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99
Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen …
- BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03
Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2007 - 3 UF 54/07
Sie erfordert ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen ihnen und hat sich am Kindeswohl auszurichten (BVerfG FamRZ 2004, 354, 355).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2011 - 2 A 435/11
Anforderungen an einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Beruhen …
vgl. dazu: BGH, Beschluss vom 23. Januar 2008 - XII ZB 155/07 -, NJW-RR 2008, 306 = juris Rn. 10; BFH, Urteil vom 28. Oktober 2008 - VIII R 36.04 -, BFHE 223, 166 = juris Rn. 31; BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2001 - 2 BvR 1100/01-, NJW-RR 2002, 1005 = juris Rn.11, zum Kurierdienst eines Anwaltvereins. - AG Darmstadt, 15.12.2020 - 53 F 1071/20 Es ist bei einer Prognose davon auszugehen, dass auch zukünftig bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung zwischen den Eltern kein Mindestmaß an Verständigungsmöglichkeiten hergestellt werden kann und es an einer tragfähigen und sozialen Beziehung als Voraussetzung für die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung fehlt (vgl. OLG Frankfurt am Main, FamRZ 2008, 633).